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Für eine moderne und zukunftsweisende Familienpolitik

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 Antrag Der Partei DIE LINKE – Deutscher Bundestag  
Drucksache 17/6915 17. Wahlperiode 05. 09. 2011
(KURZFASSUNG für die Podiumsdiskussion am 5.3.13 in der Stadthalle)

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die derzeit praktizierte Familienpolitik in Deutschland wird den vielfältigen Problemlagen von Familien nicht gerecht. … Die Absicht der Bundesregierung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch freiwilliges Agieren der Wirtschaft und Arbeitgeber zu gewährleisten, ist gescheitert, da sie nur wenige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht. …

 Niedrige Löhne und Arbeitslosigkeit haben Familien-, Kinder- und Jugendarmut zur Folge. …

Auch die Kürzungen des Elterngeldes sind ein falsches Signal. Die finanzielle Grundlage von über 200 000 jungen Familien wurde kurzfristig reduziert. Auch hier trifft es … wieder die Ärmsten. (s.u.)

Darüber hinaus fielen in den letzten Jahren zahlreiche Elemente einer öffentlichen Infrastruktur den Sparanstrengungen in Ländern und Kommunen zum Opfer: Öffentliche Bibliotheken, Musikschulen, Jugendclubs wurden geschlossen, fortbestehende Angebote zentralisiert und reduziert. Stattdessen wurde der private Dienstleistungssektor für Familien ausgebaut. … (was) massiv zum Nachteil von weniger wohlhabenden Familien und deren Kindern führt.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich eine Neuorientierung der Familienpolitik einzuleiten, die folgenden Grundlinien gerecht wird:

Familie ist dort, wo Menschen füreinander soziale Verantwortung übernehmen, unabhängig von Trauschein oder sexueller Orientierung.

Kinder- und Jugendarmut hat ihre Ursache in erster Linie in der Einkommensarmut von Eltern. Gute Arbeit, ein gesetzlicher Mindestlohn und eine Infrastruktur für Familien sind daher unverzichtbare Bausteine für eine moderne Familienpolitik. Der Ausbau einer hochwertigen und beitragsfreien Infrastruktur, die neben Angeboten für Kinder und Jugendliche die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit gewährleistet, sowie Transferleistungen zur Unterstützung von Familien müssen Hand in Hand gehen. … Der gezielte Ausbau sozialstaatlicher Leistungen ist notwendig, anstatt diese zu reduzieren und … in private Zusammenhänge zu verdrängen.

Die Anerkennung der Vielfalt der Lebensweisen, dazu zählen beispielsweise auch Regenbogenfamilien, geht einher mit dem Anspruch auf gleiche Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten für Frauen und Männer. … Allen Kindern und Jugendlichen ist ein Aufwachsen frei von Armut und Ausgrenzung zu ermöglichen.

Dazu bedarf es folgender Maßnahmen:
1.
Die Grundlage für eine gesicherte Existenz besteht vorwiegend aus Einkommen durch Erwerbsarbeit. Das erfordert familienfreundliche Arbeitsbedingungen ….

 a) Das individuelle Recht auf Teilzeitarbeit muss uneingeschränkt und ohne die Einschränkung des Vorbehalts „betrieblicher Gründe“ gelten. Ebenso muss das Rückkehrrecht auf Vollzeitarbeit eingeführt werden. Für Eltern wird ein besonderer Kündigungsschutz eingeführt, der bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres des Kindes gilt. Die Arbeitszeit ist insgesamt so zu gestalten, dass Mütter und Väter die Möglichkeit haben sowohl erwerbstätig zu sein als auch ihren Beruf mit der Familie zu vereinbaren. …

b) Gute Arbeit und ein gesetzlicher Mindestlohn … von mindestens 10 Euro pro Stunde sichern … ein armutsfestes Erwerbseinkommen. Dazu ist die Sonderstellung von geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) aufzuheben. Die Möglichkeit, Branchentarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, ist zu erleichtern. Die geschlechtsspezifische Lohnungleichheit von katastrophalen 23,5 Prozent muss abgebaut werden. Prekäre Beschäftigungsformen wie Leiharbeit und befristete Beschäftigungen sind zurückzudrängen, Arbeitsmarktinstrumente, die Lohndumping befördern, sind abzuschaffen.

c) Bestehende steuerliche Anreize für eine Einschränkung der Erwerbstätigkeit von (verheirateten) Frauen sind zu beseitigen -> Das Ehegattensplitting ist abzuschaffen und eine Individualbesteuerung einzuführen.

2. Eine gute Ausbildung ist die Voraussetzung für gute Arbeit und ein existenzsicherndes Einkommen. Diese muss familienfreundlich gestaltbar sein …

 a) Teilzeitausbildungen, ob in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung bzw. im Studium an Hochschulen, die eine Vereinbarkeit Familie zulassen, sind … flächendeckend einzuführen ….

 b) … (dabei) soll gesetzlich verankert werden, dass zukünftig nur noch unter der Bedingung, dass zwingende betriebliche Gründe dem entgegenstehen, Teilzeitausbildungen versagt werden können.
3. Die Infrastruktur für Familien, Kinder und Jugendliche muss ausgebaut und Kürzungen zurückgenommen werden. Das setzt auch eine bessere finanzielle Ausstattung von Ländern und Kommunen voraus, die für die Infrastruktur im Wesentlichen verantwortlich sind.

a) Eine gebührenfreie bedarfsgerechte qualitativ hochwertige Kinderganztagesbetreuung für Kinder inkl. gesunder Essenversorgung, die den unter-schiedlichen und altersspezifischen Bedürfnissen der Kinder gerecht wird, ist aufzubauen. … Bei der Bereitstellung von Plätzen in Kindertagesstätten gilt der tatsächliche Bedarf und nicht eine beliebig gemittelte Quote von derzeit 38 Prozent ab 2013 für Kinder unter drei Jahren. Zudem ist die rechtliche und finanzielle Grundlage für ein flächen- und bedarfsgerechtes ganztägiges Schulangebot zu schaffen.

b) Die seit Jahren anhaltenden Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe müssen von Bund und Ländern rückgängig gemacht werden. Die örtlichen Träger sind dadurch in die Lage zu versetzen, ihren gesetzlichen Aufgaben nachkommen zu können und einen wirklichen Schutz und eine Förderung der Kinder und Jugendlichen im Rahmen des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zu gewähren. …

c) Kindern und Jugendlichen muss ein gebührenfreier Zugang zu öffentlichen kulturellen Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Theatern, Musikschulen ermöglicht werden. Sie benötigen eigene gestaltbare Räume …

d) Die Ausbildung und Qualifikation von Erzieherinnen, Erziehern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sind sicherzustellen und dem gestiegenen Bedarf anzupassen. Ebenso müssen die Arbeitsbedingungen verbessert und die Tätigkeiten angemessen entlohnt werden.

e) Gesetzliche Regelungen, die dem Staat ermöglichen, sich von seiner Verantwortung für die Förderung von Familien freizukaufen, sind zu streichen. … Daher sollten anstelle der geplanten Einführung des sogenannten Betreuungsgeldes sozialverträgliche Alternativen genutzt und ausgebaut werden.

 f) Mutter-/Vater- Kind-Kuren müssen für alle Eltern als Bestandteil der Vorsorge, Unterstützung und Rehabilitation geöffnet werden. Die derzeitige Ablehnungspraxis der Krankenkassen ist wirkungsvoll zu stoppen.

4. Die finanzielle Absicherung von Familien muss gewährleistet sein. Dazu bedarf es umfangreicher sozialpolitischer Korrekturen. Elternschaft muss unabhängig von der sozialen Situation der Familien lebbar werden.

a) Die Kürzungen des Elterngeldes müssen zurückgenommen werden. Das Elterngeld darf nicht auf andere Transferleistungen wie Hartz IV angerechnet werden. Es soll insgesamt so ausgebaut werden, dass die verantwortlichen Elternteile einen individuellen Anspruch auf je zwölf Monate erhalten, der flexibel aufgeteilt werden kann. Das Elterngeld dient der individuellen Unterhaltssicherung des elterntätigen Elternteils … Der Elternzeitanspruch wird in Form eines Elternzeitkontos gewährt, das Elterngeld kann in Zeitabschnitten von mindestens zwei Monaten bis zum vollendeten siebten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden.

 b) Kindergeld und Kinderzuschlag sind zu einer bedarfsorientierten Kindermindestsicherung weiterzuentwickeln. Dazu muss in einem ersten Schritt das Kindergeld auf 200 Euro für das erste Kind und der Kinderzuschlag auf 220 Euro für unter sechsjährige, 260 Euro für sechs- bis unter 14-jährige und 300 Euro für 14-jährige und ältere Kinder erhöht werden sowie das Wohngeld erweitert und der gestrichene Heizkostenzuschuss wieder eingeführt werden. …

c) Die Hartz-IV-Sätze müssen verfassungsgerecht berechnet und dementsprechend erhöht werden. … Das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft ist zu überwinden. …

5.Alleinerziehende brauchen Sicherheit und Unterstützung. Ihnen ist ein Leben außerhalb von Hartz IV zu ermöglichen. …

b) Alleinerziehende sollen Elterngeld bis zu 24 Monaten beziehen können. Die Teilzeitarbeitsmöglichkeiten sind zu verbessern.

c) Der Unterhaltsvorschuss ist auszubauen. Die maximale Bezugsdauer von derzeit sechs Jahren ist zu entfristen. Unterhaltsvorschuss ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs zu gewähren. …
6. Bestehende Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften sind zu beenden. …

7. Familienmitgliedern mit Behinderung ist die volle und wirksame Teilhabe zu garantieren. Wesentlicher Bestandteil der Leistungserbringung sollte eine bedarfsgerechte persönliche Assistenz in allen Lebenslagen und -phasen sein, die unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt wird.
8. Eine teilhabesichernde und humane Pflege im häuslichen Umfeld ist sicherzustellen…. Es ist dringend erforderlich, die öffentliche Verantwortung für Pflege zu stärken. … (Ausführungen zur Pflege stark gekürzt)

——————Ende des Antragstextes———————–

WER SOLL DAS BEZAHLEN?

Die LINKE fordert bekanntlich eine radikale Umverteilung “von Oben nach Unten” und hat dazu detaillierte Analysen und Vorschläge vorgelegt, z.B. zur

-          Gemeindewirtschafts- = ehem. Gewerbe-Steuer

-          Millionärsteuer (ab der 2. Million?)

-          Einkommensteuer (Warum nicht wie bei Kohl?)

-          Abschaffung Abgeltungsteuer (zugunsten ESt.)

-          Finanztransaktionssteuer konsequent

-          Verbesserung Steuervollzug / vs. Hinterziehung

-          und vieles mehr, z.B. strukturelle Änderungen, Senkung zu Gunsten der unteren Einkommen

UMDENKEN – UMFAIRTEILEN – GELD IST GENUG DA!!!


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